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private Rentenversicherung
Höchstbeitrag und private Rentenversicherung
Der Höchstbeitrag ist ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Einkommen nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe mit dem Beitragssatz belegt.
Für Einkommen oberhalb dieser Höchstgrenze wird in der gesetzlichen Rentenversicherung kein Beitrag mehr erhoben.
Dies hat allerdings den Nachteil, dass auch keine Rente für den Teil des Einkommens gezahlt wird, das oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt.
Hierdurch entsteht eine Rentenlücke, die durch eine private Rentenversicherung ausgeglichen werden kann.