Wer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?
Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer.
Hierzu gehören auch die Auszubildenen.
Weiterhin sind in der gesetzlichen Rentenversicherung auch selbstständige Handwerker und in der Regel auch selbstständige Künstler und Publizisten pflichtversichert.
Unter die Pflichtversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung fallen auch Väter und Mütter während der Kindererziehungszeiten.
Wehr- und Zivildienstleistende und nicht erwerbsmässig tätige Pflegepersonen gehören ebenfalls zum Kreis der Pflichtversicherten der gesetzlichen Rente.
Letztendlich gehören der gesetzlichen Pflichtrentenversicherung auch Behinderte in anerkannten Werkstätten und Bezieher von Unterhaltsleistungen wie Krankengeld und Arbeitslosengeld an.