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private Rentenversicherung
Bezugsrecht private Rentenversicherung
Das Bezugsrecht in der privaten Rentenversicherung bestimmt dem Empfänger der Versicherungsleistung.
Es wird zwischen dem Bezugsrecht im Erlebensfall und dem Bezugsrecht im Todesfall unterschieden.
Das Erlebensfallbezugsrecht bestimmt den Empfänger der Rente oder der Kapitalauzahlung wenn die versicherte Person den Ablauf der Ansparphase erlebt und die Rentenzahlung beginnt bzw. das Kapital ausgezahlt wird.
Das Todesfallbezugsrecht regelt, wer eventuell fällige Leistungen erhalten soll, wenn der Versicherte während der Rentenzahlung oder während der Ansparzeit des Vertrags verstirbt.
Eine weitere Unterscheidung beim Bezugsrecht ist das widerrufliche und das unwiderrufliche Bezugsrecht.
Ein widerufliches Bezugsrecht kann jederzeit geändert werden und ist die Form des Bezugsrechts die im Regelfall vereinbart wird.
Das unwiderrufliche Bezugsrecht räumt dem Bezugsberechtigten weitgehende Mitspracherechte bei der Vertragsgestaltung ein und wird im Regelfall nicht vereinbart.