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private Rentenversicherung
Beitragsrückgewähr private Rentenversicherung
Die Beitragsrückgewähr in der privaten Rentenversicherung hat zweierlei Bedeutungen.
Zum Einen stellt die Beitragsrückgewähr eine Todesfallleistung während des Rentenbezugs dar.
Anstatt einer Rentengarantiezeit wird bei dieser Form vereinbart, dass wenn der Bezieher der Rente verstirbt das noch vorhandene, noch nicht als Rente ausgezahlte Kapital als Kapitalauszahlung an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Der richtigere Ausdruck für diese Art der Beitragsrückgewähr bei der fondsgebundenen Rentenversicherung ist Beitragsgarantie.
Hierbei wird vereinbart, dass zum Ende der Ansparzeit bei einer negativen Wertentwicklung der in der fondsgebundenen Rentenversicherung enthaltenen Investmentfonds mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.